Die Roland Rechtsschutz Versicherung AG ist als eine Konsortialgesellschaft 1957 gegründet worden. Neben den Gründungsgesellschaften, wie Gothaer Versicherung und AXA Versicherung, bestehen weitere Kooperationen mit Versichertern und Großvertrieben, über denen – neben dem freien Maklervertrieb – Rechtsschutzversicherungen des Roland Rechtsschutz vertrieben werden.

Die Roland Rechtsschutz Versicherung AG konnte trotz der Finanzkrise 2009 mit einem Zuwachs von 1,2 % an Beiträgen, insgesamt 279 Millionen Euro, aufwarten.

Stiftung Warentest hatte 2009 unter anderem auch den Roland Rechtsschutz mit dem Paket Kompaktplus getestet. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen. Mit einem „Gut“ lag die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG auf dem vierten Platz des Testes.

Kompetente Hilfe bei Rechtsproblemen bietet die Roland-Unternehmensgruppe den Kunden nicht nur über den Serviceversicherer Roland Rechtsschutz, sondern zielgruppengerecht und flexibel auch über die Zweitmarke Jurpartner Rechtsschutz sowie über den konzerneigenen Prozessfinanzierer Roland ProzessFinanz.

Die Angebotspalette reicht vom Privatrechtsschutz für Nichtselbstständige über den gewerblichen Firmenrechtsschutz bis hin zu einer Vielzahl an Spezialpolicen, für den Firmen- und Industrie-, oder Managment-Rechtsschutzbereich.

Folgende Rechtsschutztarife werden von diesem Versicherer geboten:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige gem. § 26 ARB

Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbständige

  • Privat-, Berufsrechtsschutz für Selbstständige gem. § 23 ARB

Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich

  • Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige gem. § 28 ARB

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum-Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich

  • Rechtsschutz für Ärzte und medizinische Heilberufe gem. § 28 ARB

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum-Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich inkl. Berufsvertragsrechtsschutz

  • Vermieterrechtsschutz gem. § 29 ARB

Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Gewerbeobjekten

Roland Vermieterrechtsschutz

Roland Rechtsschutz gehört zu den Versicherern, welche den Vermieterrechtsschutz auch als Einzelprodukt anbieten. Für den Kunden bringt dies Vorteile. Unter gewissen Umständen kann es passieren, dass ein Versicherer sich auf Grund Schadenhäufigkeit vom Versicherungsvertrag in Form einer Kündigung trennt. Kombiverträge bürgen in solchen Fällen die Gefahr, dass auch andere Rechtsschutzabsicherungen gleich mit gekündigt werden.

Für Kunden des Roland Vermieterrechtsschutz gilt eine vorteilhafte Regelung bei Nutzung eines Roland-Partneranwaltes. Im Schadenfall wird  die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht fällig, sofern der Rechtsschutzfall abgeschlossen werden kann und die Anwaltskosten unter 250 Euro bleiben.

Hierzu besitzt die Roland Rechtsschutz ein entsprechendes Anwaltsnetzwerk, aus dem dem Kunden auf Anfrage diverse Anwälte benannt werden.