Nicht immer ist der erste in einem Rechtsstreit beauftragte Anwalt eine gute und erfolgversprechende Wahl, sodass es durchaus während einer laufenden Fallbearbeitung zu einem Rechtsanwaltswechsel kommen kann. Dann stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwaltswechsel finanziell mitträgt.

Die durch einen Rechtsanwaltswechsel entstandenen Mehrkosten werden vom Rechtsschutzversicherer nur dann übernommen, wenn der Wechsel des Anwalts objektiv notwendig war. Bei bloßen Unstimmigkeiten zwischen den Parteien oder bei Zweifeln an den fachlichen Fähigkeiten des Anwalts liegt keine objektive Notwendigkeit vor.

Anderes gilt, wenn der beauftragte Rechtsanwalt seine vertraglichen Pflichten nur mangelhaft erfüllt. Dann kann der Versicherungsnehmer den laufenden Vertrag mit dem Anwalt kündigen mit der Folge, dass die Kosten für den neuen Anwalt von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. In der Praxis wird der Rechtsanwaltswechsel häufig vom Versicherer akzeptiert, wenn eine vorherige Anfrage des Versicherungsnehmers vorliegt und der neue Anwalt zusichert, dass durch den Wechsel keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ein eigenständiger Wechsel des Anwaltes ohne Abstimmung mit dem Versicherer ist aus Kostenübernahmegründen nicht zu empfehlen.