Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland etwa 21 Mio. Mietverträge, über 60% davon sind private Wohnungsvermietungen.
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus&Grund schätzt die Mietausstände in Deutschland auf über 2 Milliarden EUR jährlich.

Mietausfall ist eine Sache das Vermieter verstärkt trifft. Bei den Vermietungen von Wohnungen werden annäherungsweise 600 Millionen
EUR von Mietern gewollt nicht gezahlt. Um 200 Millionen Euro der Mietschulden gehen zu Lasten von Mietnomaden.
Zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter können Vermieter schnell in finanzielle Zwangslagen bringen.

Denn fehlende Mieteinnahmen oder hohe Renovierungskosten , sind häufig nicht durch Ersparnisse abgesichert.

Eine rechtswirksame Räumungsklage dauert bis zu 12 Monate. Gerade bei Vermietern, die mit den Mieteinnahmen ihren Lebensunterhalt
bestreiten oder die Immobilie fremd finanzieren, kann dies zu einer existenziellen Bedrohung führen.

Mit der neuen, innovativen MietschutzPolice bringt die R+V als einer der Ersten eine eigenständige Vorsorge auf den deutschen Markt,
die Vermieter von privat genutztem Wohnraum umfassend absichert. Gleichzeitig ergänzt die RuV optimal das Angebot für Privatkunden (hier: Vermieter)
in der Produktpalette rund um das Mietverhältnis. Speziell sei hier der Rechtsschutz für Vermieter zu nennen.

Eine solche Absicherung können Vermieter von Wohnimmobilien beantragen, welche bis dreißig Wohneinheiten vermieten. Der Internetmakler Finanzprofit >> bietet hierzu
eine direkte und einfache Antragsvariante. Für Großvermieter stellt der Versicherer einen einzigartigen Sondertarif seit Anfang 2012 zur Verfügung.

Versichert sind besonders Schäden am Vermögen des Vermieters, die dadurch entstehen, dass sein Mieter seinen Pflichten aus dem
Mietvertrag nicht nachkommt oder wegen „vertragsloser“ Inanspruchnahme der Wohneinheit nicht erfüllt.

Wesentliche Versicherungsleistungen der neuen Mietschutzpolice sind:

=> Mietrückstände (inkl. Nebenkosten lt. Mietvertrag) ab Entstehung;
=> Nutzungsentgelt (inkl. Nebenkosten), für den Zeitraum, in dem der Mieter nach Kündigung des Mietvertrags in der Wohneinheit bleibt.
=> Kosten für die Renovierung, Sanierung und Entrümpelung der Wohneinheit (einschließlich Ungezieferbeseitigung).
=> Kosten für Reparatur oder Ersatz beschädigter, zerstörter oder entwendeter Gegenstände oder Bestandteile der Wohnung bis zum Zeitwert.
=>Entgangene Mieteinnahmen (ohne Betriebskosten) für die Renovierungszeit, maximal 3 Monate.

Weitere Informationen finden Sie unter folgender Partnerseite >>