Mit Eintritt eines Rechtsschutzfalls ist es wichtig, den Schadensfall zeitnah dem Versicherer zu melden. Dies geschieht entweder schriftlich per Post. Einfacher und schneller funktioniert die Schadenmeldung per Telefon, wobei bei den meisten Versicherern der Schaden auch direkt online gemeldet werden kann. Wichtig ist eine schnelle und zeitnahe Kontaktaufnahme, bei der der Sachverhalt möglichst genau geschildert werden sollte. Wie bei jedem anderen Schadensfall auch, lohnen sich beweis sichernde Maßnahmen. Dazu gehören eigenhändig angefertigte Protokolle und Aufzeichnungen, die die Gedächtnisleistung unterstützen. Das gilt gleichermaßen für Zeugenprotokolle oder Fotos, die ebenfalls eine beweis sichernde Wirkung entfalten. Bei der Schadenmeldung Rechtsschutzversicherung kommt es auch darauf an, dass mögliche gerichtliche oder behördliche Bescheide gelesen und Fristen eingehalten werden. Das gilt umso mehr, wenn es sich um Klagen, um das Einlegen von Rechtsmitteln oder um Mahn- und Vollstreckungsbescheide handelt.