Honorarvereinbarung
Die Honorarvereinbarung zwischen Mandanten und Rechtsanwälten ist ein zentrales Element in der Rechtsberatung und Prozessführung. Sie stellt eine Form der Vergütungsregelung dar, bei deren Inanspruchnahme durch den Versicherungsnehmer besondere Regelungen in der Rechtsschutzversicheurng zu beachten sind.
Grundlagen der Honorarvereinbarung
Eine Honorarvereinbarung regelt die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Dienstleistungen. Grundsätzlich gibt es in Deutschland verschiedene Vergütungsmodelle:
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Das RVG legt fest, welche Vergütung ein Anwalt für bestimmte Tätigkeiten verlangen kann. Dies bietet Mandanten eine gewisse Sicherheit, da die Kosten im Vorfeld kalkulierbar sind.
- Zeit- und Pauschalhonorare: Abweichend vom RVG können Anwalt und Mandant ein individuelles Honorar vereinbaren, das entweder auf Stundenbasis oder als Pauschale abgerechnet wird. Hierbei besteht für den Anwalt die Möglichkeit, höhere Honorare zu erzielen, wenn der Aufwand der Fallbearbeitung überdurchschnittlich ist.
- Erfolgshonorare: In einigen Fällen, z.B. im Bereich des Wirtschaftsrechts oder bei hohen Streitwerten, können Erfolgshonorare vereinbart werden. Dabei erhält der Anwalt einen Anteil des erzielten Erfolgs (z.B. bei einem gewonnenen Prozess).
Bedeutung der Honorarvereinbarung in der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Rechtsverfolgung ihrer Versicherten. Die Übernahme von Anwaltskosten ist dabei ein zentraler Leistungsbestandteil.
Deckung durch die Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten, die nach dem RVG entstehen. Wenn eine Honorarvereinbarung geschlossen wird, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die Versicherung diese Mehrkosten trägt. Hier ist im Vorfeld die Notwendigkeit der Zustimmung des jeweiligen Rechtsschutzversicherers elementar.
Die Rechtsschutzversicherung ist nicht verpflichtet, ein höheres Honorar zu übernehmen. Stattdessen bezieht sich ihre Erstattungspflicht üblicherweise allein auf die Höhe der gesetzlichen Vergütung. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer das über diese Höhe hinausgehende Honorar selbst tragen muss.
Ausnahmeregelungen: Einige Rechtsschutzversicherungen bieten spezielle Tarife an, bei denen auch höhere Honorare als die nach dem RVG erstattungsfähig sind.
Hierzu zählt beispielsweise der erweiterten Strafrechtsschutz oder auch Spezial-Straf-Rechtsschutz. Jedoch behalten sich auch hier die meisten Versicherer eine Angemessenheitsprüfung über die Höhe der Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Versicherungskunde vor. Eine Definition über die Höhe des vom Versicherer übernommenen Honorars findet man regelmäßig in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungs Bedingungen.